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Augen auf beim Eierkauf!
Legehennen
Der Mensch hat das Huhn durch züchterische Selektion zur sogenannten »Legehenne« gemacht. Er hat die Tiere damit zu Eierproduzenten degradiert und zwingt sie zu widernatürlichen Höchstleistungen. Wenn die Legeleistung der Hennen nach ca. 1 Jahr abnimmt, weil sie durch das ständige Eierlegen völlig ausgezehrt sind, werden die Tiere als Suppenhühner geschlachtet.
Aber warum werden immer noch Hennen in Käfigen gehalten, obwohl dies doch verboten ist?
Kurzer Rückblick: Im Jahr 1999 erklärte das BVerfG die Hennenhaltungsverordnung von Dezember 1987 für nichtig und stellte Grundanforderungen an eine tierschutzkonforme Haltung. Dazu gehört, dass die Tiere ihre angeborenen, arteigenen Verhaltensweisen ausleben können müssen. Als Konsequenz aus diesem Urteil und einer kurz danach erlassenen EG-Richtlinie wurde im Februar 2002 die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um Bestimmungen für das Halten von Legehennen ergänzt. Diese - unter Bundesministerin Renate Künast (B90/Die Grünen) durchgesetzten - Ergänzungen bedeuteten die faktische Abschaffung der konventionellen Käfighaltung in Legebatterien. Als Haltungsformen waren nur noch Boden-, Volieren- und Freilandhaltung vorgesehen.
Lobby setzte neuen Käfig durch
Auf Druck der Agrarlobby führte Künasts Nachfolger - der damalige Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) - die Käfighaltung im August 2006 gegen die Stimmen von Rheinland-Pfalz durch einen Maßgabebeschluss des Bundesrates wieder ein. Dieser erlaubte minimal größere Käfige, die beschönigend als »Kleingruppenhaltung« bezeichnet wurden. Außerdem konnten die Lobbyisten längere Übergangsfristen für die herkömmlichen Legebatterien durchsetzen. Nur ein Bundesland leistete Gegenwehr: Rheinland-Pfalz wandte sich gegen die »Kleingruppenhaltung« und reichte im Juni 2007 ein Normenkontrollverfahren beim BVerfG ein.
Neuregelung bis 2012
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als höchstes deutsches Gericht urteilte Ende 2010 über die Haltung der »Legehennen« und untersagte die Kleingruppenhaltung. Begründung: Im Rechtsetzungsverfahren sei 2006 die Tierschutzkommission nicht in der erforderlichen Weise angehört worden. Das Bundesverfassungsgericht fordert nun eine Neuregelung der »Legehennenhaltung« bis 31. März 2012. Jetzt müssen neue Haltungsvorgaben her.
Millionenfache Tötung von Küken
Auch wenn die Haltungsformen verbessert werden, ändert dies nichts an der Aussnutzung der Tiere und der grausamen Selektion der Eintagsküken in den Brütereien. Da bei der Nachzucht der »Legehennen« die männlichen Küken aus ökonomischer Sicht »wertlos« sind - ihre Mast würde im Vergleich zu den »Masthühner«-Rassen viel länger dauern -, werden alljährlich allein in Deutschland ca. 40 Millionen männliche Küken aussortiert und getötet.
Schnabelkürzen: Tierqual im Hühnerstall
Wegen der drangvollen Enge, Stress und Mangelerscheinungen kommt es bei »Legehennen« besonders in der Bodenhaltung häufig zu Federpicken und zu Kannibalismus. Deswegen wird bei rund 90 Prozent aller »Legehennen« in Deutschland die empfindsame Schnabelspitze bei vollem Bewusstsein mit einer heißen Klinge abgetrennt. Gemäß Tierschutzgesetz ist das Schnabelkürzen verboten. Die Behörden der einzelnen Bundesländer können jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilen. Mittlerweile ist die Ausnahme jedoch zur Regel geworden.
Quelle: www.tierrechte.de